Gewalt gegen Mütter – Warum der UN-Bericht für Alleinerzieherinnen wichtig ist
Mütter als besonders schutzbedürftige Gruppe anerkennen
Der Bericht „Violence against mothers“ der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem (A/HRC/62/49), macht erstmals auf internationaler Ebene sichtbar, dass Mütter aufgrund ihrer Mutterschaft besonderen Formen von Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sein können. Der Bericht zeigt: Gewalt gegen Frauen endet nicht automatisch mit der Trennung oder der Geburt eines Kindes, sie kann sich gerade durch die Mutterrolle weiter fortsetzen oder neue Formen annehmen.
Für FEM.A ist dieser Bericht besonders wichtig, weil viele Alleinerzieherinnen nach einer Trennung nicht nur mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert sind, sondern auch mit fortgesetzter Kontrolle, Einschüchterung oder Gewalt durch den ehemaligen Partner.
Gewalt kann durch das Familienrecht fortgesetzt werden
Der UN-Bericht weist darauf hin, dass institutionelle Abläufe und Entscheidungen rund um Obsorge, Kontaktrecht und familienrechtliche Verfahren die Situation gewaltbetroffener Mütter und Kinder verschärfen können, wenn Gewalt nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt wird. Besonders problematisch ist, wenn Schutzsuchende nicht ernst genommen werden oder wenn die Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen Kind und gewaltausübendem Elternteil höher gewichtet wird als Sicherheit und Schutz.
Für FEM.A bestätigt dieser Bericht zentrale Forderungen unserer Arbeit:
- Gewalt muss in familienrechtlichen Verfahren systematisch erkannt und bewertet werden.
- Der Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Müttern muss Vorrang haben.
- Betroffene dürfen nicht durch Gerichtsverfahren erneut belastet oder gefährdet werden.
- Internationale Menschenrechtsstandards müssen auch im Familienrecht umgesetzt werden.
Mutterschaft darf nicht zur Grundlage von Benachteiligung werden
Der Bericht zeigt, dass Mutterschaft weltweit häufig mit strukturellen Benachteiligungen verbunden ist – etwa durch wirtschaftliche Abhängigkeit, fehlende Unterstützungssysteme oder gesellschaftliche Erwartungen, die überwiegend Frauen die Verantwortung für Betreuung und Versorgung zuschreiben.
Dies betrifft Alleinerzieherinnen besonders stark: Sie tragen nach einer Trennung häufig die Hauptverantwortung für Kinderbetreuung, finanzielle Absicherung und den Schutz ihrer Kinder – während gleichzeitig bestehende Gewalt oder Kontrolle durch den anderen Elternteil weiterwirken können.
Bedeutung für die Arbeit von FEM.A
Der UN-Bericht stärkt die Anliegen, für die FEM.A seit der Gründung eintritt:
- Kinder und Mütter vor Gewalt schützen
- Gewaltschutz im Familienrecht verankern
- Alleinerzieherinnen finanziell und gesellschaftlich absichern
- institutionelle Gewalt sichtbar machen
- die Perspektive betroffener Mütter in politische Entscheidungen einbringen
Gewalt gegen Mütter ist kein privates Problem. Sie ist eine Menschenrechtsfrage. Der Schutz von Müttern und Kindern ist eine zentrale Aufgabe von Staat und Gesellschaft.
FEM.A begrüßt daher, dass die Vereinten Nationen die spezifischen Erfahrungen von Müttern mit Gewalt und Diskriminierung sichtbar machen und fordert, dass diese Erkenntnisse auch in Österreich konsequent umgesetzt werden.
Quellen
- United Nations Human Rights Council (UN-Menschenrechtsrat): Report of the Special Rapporteur on violence against women and girls, its causes and consequences – „Violence against mothers“ (A/HRC/62/49), 2025
Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, zu den besonderen Formen von Gewalt und Diskriminierung, denen Mütter aufgrund ihrer Mutterschaft ausgesetzt sein können.
https://docs.un.org/A/HRC/62/49 - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR): Special Rapporteur on violence against women and girls
Informationen zum Mandat der UN-Sonderberichterstatterin, ihren Berichten und menschenrechtlichen Empfehlungen:
https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-violence-against-women-and-girls - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women), Vereinte Nationen, 1979
Internationale Verpflichtung der Staaten zur Beseitigung von Diskriminierung gegen Frauen und zur Sicherstellung tatsächlicher Gleichstellung.
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-elimination-all-forms-discrimination-against-women - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), 2011
Internationaler Menschenrechtsstandard zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt.
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), 1989
Grundlage für den Schutz von Kindern vor Gewalt sowie für den Vorrang des Kindeswohls bei allen staatlichen Entscheidungen (insbesondere Art. 3 und Art. 19).
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-child