Warum die österreichische Verfassung für Alleinerzieherinnen wichtig ist

Die österreichische Verfassung bildet die Grundlage für Gleichberechtigung, soziale Gerechtigkeit und den Schutz vor Diskriminierung. Für den Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A sind insbesondere die Gleichheitsbestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) von großer Bedeutung, da sie die rechtliche Grundlage für die Gleichstellung von Frauen und Männern schaffen.

Da die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden in Österreich Frauen sind, haben verfassungsrechtliche Garantien unmittelbare Auswirkungen auf ihre Lebensrealität. Sie bilden die Grundlage für politische Maßnahmen gegen Armut, für besseren Gewaltschutz und für die finanzielle Absicherung von Frauen und Kindern.

Artikel 7 Absatz 1 B-VG: Gleichheitsgrundsatz

Artikel 7 Absatz 1 B-VG legt fest, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Gleichzeitig verbietet die Verfassung Vorrechte aufgrund des Geschlechts.

Für Alleinerzieherinnen ist dieser Gleichheitsgrundsatz besonders wichtig, da sie häufig mit strukturellen Benachteiligungen konfrontiert sind – etwa durch Einkommensunterschiede, ungleiche Verteilung von Sorgearbeit oder finanzielle Nachteile nach einer Trennung. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet den Staat, Gesetze und Maßnahmen diskriminierungsfrei zu gestalten.

Artikel 7 Absatz 2 B-VG: Faktische Gleichstellung

Artikel 7 Absatz 2 B-VG verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden ausdrücklich dazu, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Gleichzeitig erlaubt die Verfassung gezielte Fördermaßnahmen, um bestehende Ungleichheiten zu beseitigen.

Diese Bestimmung erkennt an, dass rechtliche Gleichheit allein nicht ausreicht, wenn Frauen im Alltag weiterhin Nachteile erfahren. Gerade Alleinerzieherinnen tragen oft die alleinige Verantwortung für Kinderbetreuung, Erwerbsarbeit und Haushalt und sind überdurchschnittlich häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Artikel 7 Absatz 2 B-VG bildet daher die verfassungsrechtliche Grundlage für Maßnahmen wie:

  • den Ausbau der Kinderbetreuung;
  • die finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden;
  • einen wirksamen Kindesunterhalt;
  • den Schutz vor Gewalt;
  • spezielle Förderprogramme für Frauen und Kinder.

Artikel 13 Absatz 3 B-VG: Gender Budgeting

Das sogenannte Gender Budgeting ist in Artikel 13 Absatz 3 B-VG verankert. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.

Für Alleinerzieherinnen bedeutet dies, dass öffentliche Gelder und staatliche Förderungen die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern berücksichtigen müssen. Budgetentscheidungen dürfen bestehende Ungleichheiten nicht verstärken, sondern sollen dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen.

Gerade bei der Finanzierung von Frauenprojekten, Gewaltschutzeinrichtungen, Familienleistungen oder Unterstützungsangeboten für Alleinerziehende spielt Gender Budgeting daher eine zentrale Rolle.

Warum diese Verfassungsbestimmungen für FEM.A wichtig sind

Für FEM.A sind die verfassungsrechtlichen Gleichheitsbestimmungen ein wichtiger Maßstab für politische Forderungen. Sie bilden die Grundlage, um sich für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, besseren Kindesunterhalt, wirksamen Gewaltschutz und echte Chancengleichheit für alleinerziehende Familien einzusetzen.

Die österreichische Verfassung macht deutlich, dass Gleichstellung nicht nur gleiche Rechte auf dem Papier bedeutet. Sie verpflichtet den Staat auch dazu, bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten aktiv zu bekämpfen und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Quellen

 

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