Rechte kennen.
Schutz verstehen.
Menschenrechte, Gewaltschutz und soziale Sicherheit: Warum internationale Konventionen, Gesetze und Empfehlungen für Alleinerzieherinnen wichtig sind
Alleinerzieherinnen und ihre Kinder sind nicht nur auf gesellschaftliche Solidarität angewiesen, sondern auch auf den Schutz durch nationale und internationale Gesetze, Menschenrechtskonventionen und politische Maßnahmen. In Österreich sind rund 94 Prozent der Alleinerziehenden Frauen. Viele von ihnen sind von Armut, Gewalt, Diskriminierung und strukturellen Benachteiligungen betroffen. Deshalb setzt sich der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A dafür ein, dass bestehende Rechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Alltag tatsächlich umgesetzt werden.
Internationale Konventionen, Empfehlungen von Expert*innen und die österreichische Bundesverfassung bilden die Grundlage für den Schutz von Frauen und Kindern. Sie verpflichten Staaten dazu, Gewalt zu verhindern, Kinderrechte zu schützen, Gleichstellung zu fördern und soziale Sicherheit zu gewährleisten. Gerade für Alleinerzieherinnen sind diese Regelungen von besonderer Bedeutung, weil sie häufig mit den Folgen von Partnerschaftsgewalt, finanzieller Unsicherheit, institutioneller Gewalt und Benachteiligungen im Familienrecht konfrontiert sind.
FEM.A analysiert regelmäßig politische Entwicklungen, Gesetzesänderungen und internationale Berichte und setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür ein, die Lebensrealitäten von Alleinerzieherinnen sichtbar zu machen und Verbesserungen einzufordern.
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
FEM.A hat sich über viele Jahre hinweg für die Einführung des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingesetzt und wiederholt auf die prekäre finanzielle Situation vieler Einelternfamilien aufmerksam gemacht. Der Fonds soll Alleinerziehende unterstützen, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder besondere finanzielle Belastungen bestehen.
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
FEM.A hat sich über viele Jahre hinweg für die Einführung des Unterstützungsfonds für Alleinerziehende eingesetzt und wiederholt auf die prekäre finanzielle Situation vieler Einelternfamilien aufmerksam gemacht. Der Fonds soll Alleinerziehende unterstützen, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder besondere finanzielle Belastungen bestehen.
Fort- und Rückschritte im Gewaltschutz für Alleinerzieherinnen
Trotz wichtiger Verbesserungen bestehen im Gewaltschutz weiterhin erhebliche Herausforderungen – insbesondere im Familienrecht. FEM.A dokumentiert Fortschritte und Rückschritte und setzt sich dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder auch nach einer Trennung konsequent berücksichtigt wird.
Fort- und Rückschritte im Gewaltschutz für Alleinerzieherinnen
Trotz wichtiger Verbesserungen bestehen im Gewaltschutz weiterhin erhebliche Herausforderungen – insbesondere im Familienrecht. FEM.A dokumentiert Fortschritte und Rückschritte und setzt sich dafür ein, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder auch nach einer Trennung konsequent berücksichtigt wird.
Handreiche „Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren“
FEM.A hat sich im Rahmen der Arbeitsgruppen des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) aktiv eingebracht und einen stärkeren Gewaltschutz in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren gefordert. Die Handreichung „Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren“ soll Gerichten und Behörden dabei helfen, Gewalt besser zu erkennen und angemessen zu berücksichtigen.
Handreiche „Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren“
FEM.A hat sich im Rahmen der Arbeitsgruppen des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) aktiv eingebracht und einen stärkeren Gewaltschutz in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren gefordert. Die Handreichung „Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren“ soll Gerichten und Behörden dabei helfen, Gewalt besser zu erkennen und angemessen zu berücksichtigen.
Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 (NAP)
Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 soll Gewalt gegen Frauen verhindern und den Schutz Betroffener verbessern. Für Alleinerzieherinnen ist besonders wichtig, dass Gewalt nach einer Trennung sowie die Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt werden.
Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 (NAP)
Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 soll Gewalt gegen Frauen verhindern und den Schutz Betroffener verbessern. Für Alleinerzieherinnen ist besonders wichtig, dass Gewalt nach einer Trennung sowie die Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt werden.
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Österreich, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Sie verlangt ausdrücklich, dass Gewalt bei Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrechte berücksichtigt wird.
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Österreich, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Sie verlangt ausdrücklich, dass Gewalt bei Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrechte berücksichtigt wird.
GREVIO – Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
GREVIO überprüft die Umsetzung der Istanbul-Konvention. FEM.A hat im Rahmen des GREVIO-Überprüfungsverfahrens als Teil der Allianz GewaltFREI leben eine Stellungnahme eingebracht und auf die besonderen Herausforderungen von Alleinerzieherinnen im Familienrecht aufmerksam gemacht.
GREVIO – Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
GREVIO überprüft die Umsetzung der Istanbul-Konvention. FEM.A hat im Rahmen des GREVIO-Überprüfungsverfahrens als Teil der Allianz GewaltFREI leben eine Stellungnahme eingebracht und auf die besonderen Herausforderungen von Alleinerzieherinnen im Familienrecht aufmerksam gemacht.
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
CEDAW verpflichtet die Vertragsstaaten, Frauen rechtlich und tatsächlich gleichzustellen. FEM.A hat im Rahmen des Überprüfungsverfahrens eine Stellungnahme durch den Klagsverband abgegeben und auf die besonderen Belastungen von Alleinerzieherinnen hingewiesen.
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
CEDAW verpflichtet die Vertragsstaaten, Frauen rechtlich und tatsächlich gleichzustellen. FEM.A hat im Rahmen des Überprüfungsverfahrens eine Stellungnahme durch den Klagsverband abgegeben und auf die besonderen Belastungen von Alleinerzieherinnen hingewiesen.
Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1385 hat die Europäische Union erstmals gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Frauen vor Gewalt geschaffen. FEM.A setzt sich dafür ein, dass diese Vorgaben in Österreich konsequent umgesetzt werden.
Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1385 hat die Europäische Union erstmals gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Frauen vor Gewalt geschaffen. FEM.A setzt sich dafür ein, dass diese Vorgaben in Österreich konsequent umgesetzt werden.
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf Schutz, Sicherheit und eine gewaltfreie Entwicklung. Das Kindeswohl muss bei allen Entscheidungen, insbesondere im Familienrecht, im Mittelpunkt stehen.
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf Schutz, Sicherheit und eine gewaltfreie Entwicklung. Das Kindeswohl muss bei allen Entscheidungen, insbesondere im Familienrecht, im Mittelpunkt stehen.
Lanzarote-Konvention
Das „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ – kurz Lanzarote-Konvention – schützt Kinder vor sexueller Gewalt. FEM.A ist bislang die einzige Organisation in Österreich, die im Rahmen des Überprüfungsverfahrens eine Stellungnahme eingebracht hat.
Lanzarote-Konvention
Das „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ – kurz Lanzarote-Konvention – schützt Kinder vor sexueller Gewalt. FEM.A ist bislang die einzige Organisation in Österreich, die im Rahmen des Überprüfungsverfahrens eine Stellungnahme eingebracht hat.
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt unter anderem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und das Diskriminierungsverbot. Diese Rechte sind für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder von zentraler Bedeutung.
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt unter anderem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und das Diskriminierungsverbot. Diese Rechte sind für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder von zentraler Bedeutung.
Empfehlungen des Rechnungshofs zum Gewalt- und Opferschutz für Frauen
Die Empfehlungen des österreichischen Rechnungshofs zum Gewalt- und Opferschutz für Frauen zeigen, dass im österreichischen Schutzsystem weiterhin Verbesserungsbedarf besteht. FEM.A greift diese Empfehlungen auf und fordert ihre konsequente Umsetzung.
Empfehlungen des Rechnungshofs zum Gewalt- und Opferschutz für Frauen
Die Empfehlungen des österreichischen Rechnungshofs zum Gewalt- und Opferschutz für Frauen zeigen, dass im österreichischen Schutzsystem weiterhin Verbesserungsbedarf besteht. FEM.A greift diese Empfehlungen auf und fordert ihre konsequente Umsetzung.
Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem aus dem Jahr 2023
Im Bericht „Custody, violence against women and violence against children“ analysiert die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem die Zusammenhänge zwischen Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und familienrechtlichen Verfahren.
Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem aus dem Jahr 2023
Im Bericht „Custody, violence against women and violence against children“ analysiert die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem die Zusammenhänge zwischen Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder und familienrechtlichen Verfahren.
Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem aus dem Jahr 2026
Im Bericht „Violence against women and girls: the impact on motherhood and children“ beschäftigt sich Reem Alsalem insbesondere mit den Auswirkungen von Gewalt auf Mütter und Kinder sowie mit den Verpflichtungen der Staaten, Betroffene wirksam zu schützen.
Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem aus dem Jahr 2026
Im Bericht „Violence against women and girls: the impact on motherhood and children“ beschäftigt sich Reem Alsalem insbesondere mit den Auswirkungen von Gewalt auf Mütter und Kinder sowie mit den Verpflichtungen der Staaten, Betroffene wirksam zu schützen.
Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland“ von Dr. Wolfgang Hammer
Die Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ von Dr. Wolfgang Hammer untersucht, wie Gewalt und Kontrolle nach einer Trennung durch familienrechtliche Verfahren fortgesetzt werden können.
Die Analyse zeigt, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird und Macht- und Kontrollmechanismen auch nach einer Trennung fortbestehen können.
FEM.A hat zu der Studie eine Stellungnahme abgegeben und fordert, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder in familienrechtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt und der Gewaltschutz gestärkt wird.
Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland“ von Dr. Wolfgang Hammer
Die Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ von Dr. Wolfgang Hammer untersucht, wie Gewalt und Kontrolle nach einer Trennung durch familienrechtliche Verfahren fortgesetzt werden können.
Die Analyse zeigt, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird und Macht- und Kontrollmechanismen auch nach einer Trennung fortbestehen können.
FEM.A hat zu der Studie eine Stellungnahme abgegeben und fordert, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder in familienrechtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt und der Gewaltschutz gestärkt wird.
Forschungsbericht „Alleinerziehende: gesellschaftliche Bilder, Selbstwahrnehmung und Wege zur Selbstermächtigung“
Der Forschungsbericht „Alleinerziehende: gesellschaftliche Bilder, Selbstwahrnehmung und Wege zur Selbstermächtigung“ wurde im Auftrag der Arbeiterkammer Wien und der MA 57 – Frauenservice Wien erstellt.
Die Studie zeigt, mit welchen gesellschaftlichen Vorurteilen, strukturellen Benachteiligungen und finanziellen Herausforderungen Alleinerziehende konfrontiert sind. Gleichzeitig macht sie deutlich, welche Strategien und Ressourcen Alleinerziehende entwickeln, um ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten.
Für FEM.A unterstreichen die Ergebnisse die Notwendigkeit einer besseren sozialen Absicherung, eines wirksamen Gewaltschutzes und einer stärkeren gesellschaftlichen Anerkennung von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern.
Forschungsbericht „Alleinerziehende: gesellschaftliche Bilder, Selbstwahrnehmung und Wege zur Selbstermächtigung“
Der Forschungsbericht „Alleinerziehende: gesellschaftliche Bilder, Selbstwahrnehmung und Wege zur Selbstermächtigung“ wurde im Auftrag der Arbeiterkammer Wien und der MA 57 – Frauenservice Wien erstellt.
Die Studie zeigt, mit welchen gesellschaftlichen Vorurteilen, strukturellen Benachteiligungen und finanziellen Herausforderungen Alleinerziehende konfrontiert sind. Gleichzeitig macht sie deutlich, welche Strategien und Ressourcen Alleinerziehende entwickeln, um ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten.
Für FEM.A unterstreichen die Ergebnisse die Notwendigkeit einer besseren sozialen Absicherung, eines wirksamen Gewaltschutzes und einer stärkeren gesellschaftlichen Anerkennung von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern.
Armutsgefährdungsschwelle
Alleinerziehende zählen zu den am stärksten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen in Österreich. FEM.A setzt sich daher für soziale Sicherheit, faire Chancen und wirtschaftliche Unabhängigkeit ein.
Armutsgefährdungsschwelle
Alleinerziehende zählen zu den am stärksten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen in Österreich. FEM.A setzt sich daher für soziale Sicherheit, faire Chancen und wirtschaftliche Unabhängigkeit ein.
Österreichische Bundesverfassung
Die österreichische Bundesverfassung garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden ausdrücklich zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Diese Konventionen, Gesetze, Studien und Empfehlungen sind keine abstrakten Dokumente, sondern schaffen konkrete Rechte und Schutzmechanismen für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder. FEM.A setzt sich dafür ein, dass diese Rechte in Politik, Justiz und Gesellschaft tatsächlich umgesetzt werden.
Österreichische Bundesverfassung
Die österreichische Bundesverfassung garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden ausdrücklich zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Diese Konventionen, Gesetze, Studien und Empfehlungen sind keine abstrakten Dokumente, sondern schaffen konkrete Rechte und Schutzmechanismen für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder. FEM.A setzt sich dafür ein, dass diese Rechte in Politik, Justiz und Gesellschaft tatsächlich umgesetzt werden.