Warum die Lanzarote-Konvention für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder so wichtig ist
Die Lanzarote-Konvention des Europarates ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Sie wurde 2007 vom Europarat beschlossen und von Österreich 2011 ratifiziert. Damit ist sie für Österreich verbindlich und muss von Behörden, Gerichten und allen staatlichen Einrichtungen beachtet werden.
Ihr Ziel ist es, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, betroffene Kinder zu schützen und Täter konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
Die Konvention verpflichtet Staaten unter anderem dazu:
- Kinder besser vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen,
- Präventionsmaßnahmen zu entwickeln,
- Fachkräfte zu schulen,
- kindgerechte Verfahren sicherzustellen,
- betroffene Kinder und Familien umfassend zu unterstützen.
Warum ist die Lanzarote-Konvention für Alleinerzieherinnen besonders wichtig?
Für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder ist die Lanzarote-Konvention von besonderer Bedeutung. Nach Trennungen müssen Kinder häufig weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Besteht jedoch der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder andere schwere Formen von Gewalt, müssen das Kindeswohl und der Schutz des Kindes oberste Priorität haben.
Genau das verlangt die Lanzarote-Konvention: Das Wohl und die Sicherheit des Kindes müssen in allen Verfahren an erster Stelle stehen.
Ermittlungen sollen von speziell geschulten Fachkräften durchgeführt werden, Beweise müssen rasch gesichert werden und betroffene Kinder müssen eine kindgerechte Begleitung und Unterstützung erhalten.
Aus der Beratungspraxis von FEM.A wissen wir, dass viele Mütter mit Missbrauchsverdacht nicht ausreichend ernst genommen werden oder erleben, dass notwendige Schutzmaßnahmen zu spät erfolgen. Dadurch können Kinder weiteren Gefährdungen ausgesetzt sein.
Aus diesem Grund hat FEM.A einen NGO-Schattenbericht zur Umsetzung der Lanzarote-Konvention in Österreich (mit Link hinterlegen: https://verein-fema.at/lanzarote-bericht/ )verfasst und auf bestehende Lücken im Familienrecht und im Kinderschutz hingewiesen.
Wofür setzt sich FEM.A ein?
FEM.A fordert, dass die Vorgaben der Lanzarote-Konvention in Österreich konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:
- verpflichtende Anzeigen bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch,
- rasche und wirksame Schutzmaßnahmen für betroffene Kinder,
- spezialisierte und flächendeckend verfügbare Ermittlungs- und Beratungsstellen,
- transparente Abläufe bei der Kinder- und Jugendhilfe,
- kindgerechte Gerichtsverfahren,
- die konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls vor allen anderen Interessen.
Gerade für alleinerziehende Mütter bedeutet dies mehr Rechtssicherheit und die Gewissheit, dass Hinweise auf sexuellen Missbrauch sorgfältig geprüft werden und Kinder den Schutz erhalten, den ihnen die Lanzarote-Konvention garantiert.
Denn Kinder haben ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt, auch und gerade nach einer Trennung ihrer Eltern.
Die konsequente Umsetzung der Lanzarote-Konvention ist deshalb ein unverzichtbarer Baustein für wirksamen Gewaltschutz im Familienrecht.
Quellen
- Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention), 2007
Europarat – Lanzarote Convention:
https://www.coe.int/en/web/children/lanzarote-convention - Text der Lanzarote-Konvention (Council of Europe Convention on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse)
Europarat:
https://rm.coe.int/1680084822 - Österreich – Ratifikation der Lanzarote-Konvention (2011)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS):
https://www.ris.bka.gv.at - Lanzarote Committee – Überwachung der Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten
Europarat:
https://www.coe.int/en/web/children/lanzarote-committee - UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), insbesondere Artikel 19 (Schutz vor Gewalt) und Artikel 34 (Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch)
Vereinte Nationen:
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-child - Richtlinie (EU) 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie
Europäische Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011L0093