Die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)
Warum sie für Alleinerzieherinnen so wichtig ist
Die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist das wichtigste internationale Menschenrechtsabkommen zum Schutz der Rechte von Frauen. Sie wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet und verpflichtet die Vertragsstaaten – darunter auch Österreich –, jede Form der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Dazu gehören unter anderem Familie, Arbeit, Bildung, Gesundheit, sozialer Schutz sowie der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Für Alleinerzieherinnen ist die CEDAW-Konvention besonders bedeutsam. In Österreich sind rund 94 Prozent der Alleinerziehenden Frauen. Sie tragen häufig die alleinige Verantwortung für Betreuung, Erziehung und finanzielle Absicherung ihrer Kinder und sind gleichzeitig überdurchschnittlich von Armut, Gewalt und Benachteiligungen im Familienrecht betroffen.
Deshalb verpflichtet CEDAW Österreich nicht nur dazu, Frauen vor Diskriminierung zu schützen, sondern auch strukturelle Benachteiligungen abzubauen und wirksamen Rechtsschutz sicherzustellen.
Warum engagiert sich FEM.A bei CEDAW?
FEM.A hat sich gemeinsam mit zahlreichen Frauen- und Menschenrechtsorganisationen am CEDAW-Schattenbericht 2024 beteiligt. Schattenberichte werden von der Zivilgesellschaft erstellt, um den UN-Frauenrechtsausschuss darüber zu informieren, wo die Umsetzung der Frauenrechte in der Praxis noch unzureichend ist.
Auf Grundlage dieser Berichte überprüft der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen regelmäßig, ob Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und welche Verbesserungen notwendig sind.
Die Forderungen von FEM.A
Im CEDAW-Schattenbericht weist FEM.A insbesondere auf die Situation gewaltbetroffener Alleinerzieherinnen und ihrer Kinder hin. Aus Sicht des Vereins sind umfassende Reformen notwendig, damit Frauen und Kinder nach einer Trennung tatsächlich geschützt werden.
FEM.A fordert unter anderem:
- Konsequente Umsetzung der Frauenrechte im Familienrecht sowie die verbindliche Anwendung der CEDAW-, Istanbul- und Lanzarote-Konvention in Pflegschaftsverfahren.
- Besseren Schutz vor institutioneller Gewalt, wenn Mütter Gewalt offenlegen und dennoch diskriminiert, herabgewürdigt oder nicht ernst genommen werden.
- Keine Verwendung unwissenschaftlicher und diskriminierender Konzepte wie des sogenannten „Parental Alienation Syndrome (PAS)“ oder vergleichbarer Entfremdungstheorien, die dazu führen können, dass Hinweise auf Gewalt oder Kindesmissbrauch nicht ausreichend berücksichtigt werden.
- Verpflichtende Aus- und Fortbildungen für Richter*innen, Sachverständige, Kinder- und Jugendhilfe sowie alle Berufsgruppen, die über Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren entscheiden.
- Eine bessere finanzielle Absicherung von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern, insbesondere wenn kein Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird und dadurch Armutsgefährdung entsteht.
- Unabhängige Kontroll- und Beschwerdemechanismen, damit Menschenrechtsverletzungen in familiengerichtlichen Verfahren wirksam aufgearbeitet werden können.
Warum ist das wichtig?
Frauen müssen nach einer Trennung besonders geschützt werden und ihre Rechte gewahrt werden. Gerade in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren müssen Frauen und Kinder wirksam vor Gewalt, Diskriminierung und Benachteiligung geschützt werden.
Die UN-Frauenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, diesen Schutz sicherzustellen und bestehende strukturelle Ungleichheiten abzubauen.
FEM.A setzt sich deshalb dafür ein, dass die Rechte von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch im Alltag und vor Gericht konsequent umgesetzt werden.
Denn Frauenrechte sind Menschenrechte und Kinder können nur dann sicher aufwachsen, wenn auch ihre Mütter wirksam geschützt werden.
Quellen
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Vereinte Nationen, 1979
United Nations – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women:
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-elimination-all-forms-discrimination-against-women - CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen – Allgemeine Empfehlungen (General Recommendations)
Insbesondere: - General Recommendation No. 19 (Gewalt gegen Frauen)
- General Recommendation No. 33 (Zugang von Frauen zur Justiz)
- General Recommendation No. 35 (geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen)
https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/cedaw/general-recommendations - CEDAW-Staatenprüfung Österreich – Concluding Observations des UN-Frauenrechtsausschusses
- CEDAW-Allianz Österreich – Zivilgesellschaftlicher Schattenbericht zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Österreich (2024)
- FEM.A – Stellungnahme im Rahmen des CEDAW-Schattenberichts / Beiträge zur Umsetzung der Frauenrechte in Österreich
CEDAW-Schattenbericht zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention
Der Verein FEMA hat sich aktiv an der Erstellung des CEDAW-Schattenberichts zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Österreich beteiligt. Österreich ist verpflichtet, jede Form der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Unter der Koordination des Klagsverbands haben in diesem Jahr 35 Expert*innen aus 31 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen – darunter auch FEMA – an diesem Bericht mitgewirkt. Auf Grundlage des Schattenberichts wird die UN-Arbeitsgruppe einen Fragenkatalog an Österreich erstellen.
