Nationaler Aktionsplan

gegen Gewalt an Frauen:

Ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend für Alleinerzieherinnen

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) hat die Bundesregierung erstmals einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan vorgelegt, um Gewalt gegen Frauen wirksamer zu verhindern und Betroffene besser zu schützen. Der NAP orientiert sich an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und umfasst Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, Zusammenarbeit der Behörden sowie Datenerhebung.

Aus Sicht des Vereins Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A  – ist der NAP ein wichtiges politisches Signal. Gleichzeitig bleiben jedoch jene Bereiche weitgehend unberücksichtigt, die für viele gewaltbetroffene Alleinerzieherinnen nach der Trennung entscheidend sind.

Gewalt endet nicht mit der Trennung

Für viele Frauen beginnt die Gewalt erst nach der Trennung in einer neuen Form. Über Obsorge-, Kontaktrechts und Unterhaltsverfahren können Täter weiterhin Kontrolle und Macht ausüben. Gerade Alleinerzieherinnen erleben häufig sogenannte Nachtrennungsgewalt, die im derzeitigen NAP kaum berücksichtigt wird.

Dabei haben internationale Expert*innen, insbesondere das GREVIO-Komitee des Europarates, Österreich ausdrücklich aufgefordert, den Schutz von Frauen und Kindern in familiengerichtlichen Verfahren deutlich zu verbessern.

Was im Nationalen Aktionsplan fehlt

Aus Sicht von FEM.A fehlen insbesondere folgende Maßnahmen:

Familiengerichte müssen Gewalt konsequent berücksichtigen

Der NAP enthält keine ausreichenden Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Gewalt gegen Mütter bei Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrecht systematisch geprüft wird. Dabei verlangt Artikel 31 der Istanbul-Konvention ausdrücklich, dass Sicherheitsaspekte Vorrang haben.

Ebenso fehlen verbindliche Vorgaben für:

  • standardisierte Gewalt- und Gefährdungsanalysen in allen Obsorgeverfahren,
  • den Ausschluss wissenschaftlich nicht anerkannter Konzepte wie sogenannter “Bindungsintoleranz” und “Eltern-Kind-Entfremdung”, die gewaltbetroffene Mütter häufig diskreditieren,
  • den Schutz davor, dass Frauen Nachteile erfahren, weil sie Gewaltschutzmaßnahmen, Frauenhäuser oder Anzeigen in Anspruch genommen haben.

Nachtrennungsgewalt wird nicht ausreichend berücksichtigt

Viele Täter setzen Gewalt nach der Trennung über Gerichtsverfahren oder den Kontakt zu den Kindern fort. Diese Form der Gewalt wird im NAP kaum thematisiert, obwohl sie für zahlreiche Alleinerzieherinnen Alltag ist.

Bessere Zusammenarbeit der Behörden fehlt

Zwischen Familiengerichten, Strafgerichten, Polizei und Kinder- und Jugendhilfe bestehen weiterhin Informationslücken. Gewaltbetroffene Mütter müssen dieselben Vorfälle oft mehrfach schildern oder selbst dafür sorgen, dass relevante Informationen zwischen Behörden weitergegeben werden. FEM.A fordert einen verpflichtenden Informationsaustausch, damit Gerichte alle sicherheitsrelevanten Informationen berücksichtigen können.

Leistbarer Wohnraum ist Gewaltschutz

Viele Frauen können sich aus einer Gewaltbeziehung nicht lösen, weil sie keine leistbare Wohnung finden. Der NAP erwähnt zwar Unterstützungsangebote, verankert jedoch keinen ausreichenden Anspruch auf sicheren und langfristig leistbaren Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

Schutzplätze und spezialisierte Unterstützung reichen nicht aus

Nach wie vor fehlen ausreichend Frauenhausplätze, Schutzunterkünfte sowie spezialisierte Gewaltambulanzen mit forensischer Spurensicherung in allen Bundesländern. Für Alleinerzieherinnen bedeutet dies häufig lange Wartezeiten oder große Entfernungen zum nächsten Hilfsangebot.

Gewalt gegen Alleinerzieherinnen bleibt statistisch unsichtbar

Der NAP verbessert zwar die Datenerhebung, erfasst aber weiterhin nicht ausreichend, wie viele Alleinerzieherinnen von Gewalt betroffen sind oder welche Auswirkungen Gewalt auf ihre soziale und wirtschaftliche Situation hat. Ohne aussagekräftige Daten bleiben bestehende Probleme politisch oft unsichtbar.

Migrantische Alleinerzieherinnen benötigen besseren Schutz

Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sind häufig besonders abhängig von gewalttätigen Partnern. FEM.A fordert deshalb eigenständige Aufenthaltstitel für gewaltbetroffene Frauen sowie geschlechtersensible Asyl- und Migrationsverfahren entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Warum das für Alleinerzieherinnen wichtig ist

Der Nationale Aktionsplan kann nur dann wirksam sein, wenn er die Lebensrealität jener Frauen berücksichtigt, die besonders häufig von Gewalt betroffen sind. Alleinerzieherinnen erleben Gewalt oft nicht nur in der Partnerschaft, sondern auch in langjährigen familiengerichtlichen Verfahren, durch wirtschaftliche Kontrolle oder durch die Instrumentalisierung gemeinsamer Kinder.

Ein wirksamer Gewaltschutz muss daher auch nach der Trennung greifen. Er muss Familiengerichte, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sowie soziale und wirtschaftliche Absicherung ausdrücklich einbeziehen.

FEM.A setzt sich dafür ein, dass die Empfehlungen der Istanbul-Konvention, des GREVIO-Komitees, des Rechnungshofes und weiterer internationaler Fachgremien vollständig umgesetzt werden. Nur so können Mütter und Kinder nachhaltig vor Gewalt geschützt werden und Alleinerzieherinnen die Sicherheit erhalten, die sie für einen gewaltfreien Neuanfang benötigen.

Quellen

  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMBWF): Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP). Verfügbar unter: https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/nap_gegen_gewalt_an_frauen.html
  • Europarat: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, CETS Nr. 210), insbesondere Artikel 11, 22, 23, 25, 26, 31, 48–53 sowie 59–60.
  • GREVIO: Baseline Evaluation Report Austria (2023) und Empfehlungen an Österreich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
  • Committee of the Parties (CoP): Empfehlungen an Österreich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2024).
  • Rechnungshof Österreich: Gewalt- und Opferschutz für Frauen – Bericht des Rechnungshofes (Reihe Bund 2023/21).
  • FEM.A – Verein Feministische Alleinerzieherinnen: Analyse der fehlenden Umsetzung im Nationalen Aktionsplan – Shortlist mit den für Alleinerzieher*innen wichtigsten Punkten. Grundlage sind die Istanbul-Konvention, die GREVIO-Empfehlungen, die Empfehlungen des Committee of the Parties sowie der Rechnungshofbericht.

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