EU-Richtlinie zur Bekämpfung

von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Warum sie für Alleinerzieherinnen so wichtig ist

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen soll.

Die Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, sind verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie bis Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, Gewalt wirksamer zu verhindern, Betroffene besser zu schützen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen.

Die Richtlinie verfolgt einen umfassenden Ansatz: Sie verbindet Prävention, Schutz, Unterstützung von Betroffenen, Zugang zum Recht und Strafverfolgung und stellt klar, dass Gewalt gegen Frauen eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt und eine Menschenrechtsverletzung ist.

Warum ist die Richtlinie für Alleinerzieherinnen besonders wichtig?

Alleinerzieherinnen sind überdurchschnittlich häufig von häuslicher Gewalt, psychischer Gewalt, Stalking, wirtschaftlicher Gewalt oder digitaler Gewalt betroffen, oft auch noch lange nach einer Trennung.

Viele Mütter erleben, dass Gewalt nach dem Ende einer Beziehung nicht aufhört, sondern sich in Form von Einschüchterung, Kontrolle, Bedrohungen oder missbräuchlichen Verfahren fortsetzt.

Gerade in familienrechtlichen Verfahren stehen Betroffene häufig vor der Herausforderung, gleichzeitig ihre Kinder zu schützen und ihre eigenen Rechte durchzusetzen. Die EU-Richtlinie erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen unterschiedliche Formen annehmen kann und verpflichtet die Mitgliedstaaten, Betroffene umfassend zu unterstützen.

Besserer Schutz für Frauen und Kinder

Die Richtlinie stärkt insbesondere:

  • den Schutz vor häuslicher, sexueller, psychischer und digitaler Gewalt,
  • den Zugang zu spezialisierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten,
  • den Zugang zu Gerichten und wirksamen Schutzmaßnahmen,
  • die Rechte von Opfern während Straf- und Gerichtsverfahren,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten von Betroffenen,
  • Prävention und Sensibilisierung, um Gewalt frühzeitig zu verhindern.

Besonders wichtig ist: Kinder, die Gewalt miterleben, werden ausdrücklich als Opfer anerkannt. Sie sollen Zugang zu Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen erhalten. Damit wird klargestellt, dass häusliche Gewalt niemals nur zwei Erwachsene betrifft, sondern immer auch schwerwiegende Folgen für Kinder hat.

Digitale Gewalt wird erstmals EU-weit erfasst

Ein wesentlicher Fortschritt der Richtlinie ist die Berücksichtigung moderner Formen von Gewalt. Dazu gehören unter anderem:

  • Cyberstalking,
  • unerlaubte Weitergabe intimer Bilder,
  • digitale Überwachung,
  • andere Formen digitaler Einschüchterung und Kontrolle.

Gerade nach Trennungen erleben viele Alleinerzieherinnen digitale Überwachung, Belästigung oder Bedrohungen durch ehemalige Partner. Die Richtlinie trägt dieser Realität Rechnung und verpflichtet die Mitgliedstaaten, den rechtlichen Schutz vor diesen Gewaltformen auszubauen.

Was bedeutet das für Österreich?

Österreich muss die Vorgaben der Richtlinie bis spätestens Juni 2027 umsetzen. Dafür müssen bestehende Gesetze und Schutzmaßnahmen weiterentwickelt werden, um die europäischen Mindeststandards zu erfüllen.

Dazu gehören unter anderem:

  • ein verbesserter Opferschutz,
  • ausreichende und flächendeckende Unterstützungsangebote,
  • wirksame Schutzmaßnahmen für Betroffene,
  • eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Behörden und Opferschutzeinrichtungen.

Die Position von FEM.A

Für FEM.A ist die EU-Richtlinie ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern.

Gleichzeitig braucht es eine konsequente Umsetzung der Vorgaben, insbesondere auch im Familienrecht. Gewalt endet nicht automatisch mit einer Trennung. Deshalb müssen Gewalterfahrungen in Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren konsequent berücksichtigt werden.

FEM.A setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Frauen und Kindern wirksam geschützt werden, institutionelle Gewalt verhindert wird und internationale sowie europäische Menschenrechtsstandards, darunter die Istanbul-Konvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in Österreich umfassend umgesetzt werden.

Quellen

 

„Die EU-Richtlinie muss bis Juni 2027 umgesetzt werden. FEM.A wird die Umsetzung in Österreich kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Perspektive gewaltbetroffener Allein­er­zieherin­nen und ihrer Kinder berücksichtigt wird.“

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