Mag.a Martina Hackl


Was benötigen Sie in einer Trennungssituation im Streit über die Kinder betreffend Obsorge und Kontaktrecht am allermeisten?

Sie brauchen Unterstützung, Zuspruch und rechtliche Expertise.

Mag. Martina Hackl berät und vertritt in sämtlichen Angelegenheiten betreffend das Ehe- und Familienrecht. Sei es im Zusammenhang mit Scheidung, Unterhalt und Obsorge, aber auch Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ein wichtiger Teil Ihrer Tätigkeit erstreckt sich auf Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit HKÜ-Verfahren. Neben ihrer Beratungs- und Vertretungstätigkeit trägt sie zum Thema Obsorge- und Kindschaftsrecht vor, aber auch in standesrechtlichen Rechtsgebieten. Sie arbeitet intensiv als externe Beraterin mit dem Verein Eltern für Kinder Österreich zusammen und vertritt und berät Pflegeeltern und auch Adoptiveltern.

Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen kann sie sich auch gut in die Mandantinnen hineinversetzen, versteht die emotional belastenden Situatioen und zeigt gerade in herausfordernden Lebensbereichen Verständnis und Empathie.

Ihr Anliegen ist es, ihre Mandantinnen zu beraten und zu vertreten und effizient dabei zu unterstützen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Tätigkeitsschwerpunkt
  • Ehe- und Familienrecht
  • HKÜ
  • Erbrecht
  • Allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten

Sterngasse 11/4, 1010 Wien
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