
Familiengericht
Etwa jedes vierte bis jede fünfte Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren in Österreich ist (hoch-) strittig. Viele Mütter fühlen sich dabei in einer verkehrten Welt: Vorgefallene Gewalt wird oft nicht gewürdigt, hingegen sind sie institutioneller Gewalt ausgesetzt. Oft ist Müttern aber auch gar nicht bewusst, dass sie Gewalt erlebt haben, da sie die erlebte Gewalt nicht als solche erkannt haben. Das ist besonders bei finanzieller Gewalt, psychischer Gewalt und institutioneller Gewalt der Fall. Das Gefühl, dass da etwas nicht stimmt, ist meist ganz deutlich da, gemeinsam mit dem Bedürfnis, die eigenen Kinder vor dieser Gewalt zu schützen. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn der Kindesvater narzisstische oder toxische Züge hat. Viele Mütter werden allerdings von Institutionen nicht ernst genommen. Stattdessen werden Väter oft geschützt, auch wenn sie Gewalttäter sind.
Viele Familiengerichte haben kein oder zu wenig Wissen über Gewaltschutz, manche haben sogar ideologisch motivierte Denkweisen, insbesondere patriarchale, sexistische oder sogar rassistische Vorurteile. Diese Familiengerichte gehen davon aus, dass Frieden auch erzwungen werden kann, unabhängig davon, dass es bereits Gewalt gegen Mutter oder sogar das Kind gegeben hat. Obwohl Österreich die Istanbul Konvention bereits 2014 ratifiziert hat, die den Schutz vor Gewalt auch in Pflegschaftsverfahren garantieren soll, wird diese in der Rechtspraxis oft nicht beachtet. Mütter und Kinder werden vor Gericht retraumatisiert, ihre Menschenrechte und Kinderrechte werden verletzt. Kinder werden auch oft unbegleitet zum Kontakt gezwungen oder gewalttätige Väter bekommen im schlimmsten Fall sogar die Obsorge. Häufig folgt dann auch eine Täter-Opfer-Umkehr: Bei Gewaltvorfällen wird dem Opfer vorgeworfen, das Kind gegen den Täter aufzuhetzen und es zu manipulieren. Besonders häufig werden dabei Begriffe wie „Bindungsintoleranz“, „PAS“ (Parental Alienation Syndrome“ oder „Entfremdung“ verwendet, gerne auch in Gutachten. Beide Begriffe sind unwissenschaftlich und in vielen Ländern verboten.
Wir haben uns eingehend mit der Thematik beschäftigt und verschiedene Inhalte für Dich zusammengestellt. Wir möchten, dass Du Dich optimal auf Deine Gerichtstermine vorbereiten kannst, aber auch die Dynamiken kennenlernst, die hier zusammenspielen. Wir möchten, dass Du zu Deinem Recht kommst und dass das Wohl Deines Kindes geschützt ist, damit es sich bestens entwickeln kann und Ihr ein glückliches Leben führen könnt!
Wir bieten immer wieder feministische Webinare zu diesem Thema an. Auch in der Vergangenheit haben wir schon viele Webinare dazu veranstaltet, die Du in unserer feministischen Videothek für Alleinerzieherinnen nachsehen kannst. Außerdem haben wir Social Media Kampagnen und Blogartikel zur Aufklärung verfasst, die Du hier nachlesen kannst. Außerdem haben wir genau dafür eine Hotline eingerichtet: unser FEM.A Telefon. Du kannst Dich werktags zwischen 15:00 und 18:00 von unserer erfahrenen Beraterin vorbereiten lassen, Infos einholen und Dir Tipps holen, was Deine nächsten Schritte sein könnten.
Webinare zum Thema Familiengericht
Präsenz-Seminar: Wie Alleinerzieher*innen sich strategisch gut auf Termine bei Gericht, der Familiengerichtshilfe und bei Gutachter*innen vorbereiten können
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Artikel und Infos zum Thema Familiengericht
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Worauf sich Mütter bei einem familiengerichtlichen Gutachten einstellen müssen
Kostenloses Webinar am 22.3.2022 mit der Klinischen und Gesundheitspsychologin Mag.a Maria Eberstaller zum Thema wie Mütter argumentativ richtig vorgehen, wenn eine Gutachterin vom Familiengericht bestellt wird.
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