Familienhärteausgleich

Schwerpunkt(e): Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn:

  • eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall …) ausgelöst wurde
  • Familienbeihilfe bezogen wird
  • alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe …)

Familienhärteausgleich – BKA
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Telefon:  +43 1 53115
E-Mail: familienhilfe@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich/basisinformationen-zum-familienhaerteausgleich.html

Kontaktdaten:

Familienhärteausgleich
Telefon: +43 1 53115
Adresse: Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien

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