Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn:
- eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall …) ausgelöst wurde
- Familienbeihilfe bezogen wird
- alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe …)
Familienhärteausgleich – BKA
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Telefon: +43 1 53115
E-Mail: familienhilfe@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich/basisinformationen-zum-familienhaerteausgleich.html