Sie benötigen eine Betreuungseinrichtung für Ihr Kind? Unter den richtigen Voraussetzungen kann das AMS Sie finanziell unterstützen.
In welchen Situationen unterstützt das AMS?
- Sie nehmen an einer AMS-Maßnahme teil.
- Sie haben eine neue Arbeitsstelle gefunden.
- Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich trotz Arbeit grundlegend verschlechtert.
- Ihre Arbeitszeit hat sich wesentlich geändert und daher brauchen Ihre Kinder eine neue Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform.
- Ihre bisherige Kinderbetreuung fällt aus.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme:
- Ihr Kind lebt im gemeinsamen Haushalt.
- Ihr Kind ist jünger als 15 Jahre, ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre.
- Sie verdienen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto.
Kinderbetreuungsbeihilfe – AMS
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
E-Mail: ams.oesterreich@ams.at
Website: https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-