Kinderbetreuungsbeihilfe AMS

Schwerpunkt(e): Finanzielle Unterstützung

Sie benötigen eine Betreuungseinrichtung für Ihr Kind? Unter den richtigen Voraussetzungen kann das AMS Sie finanziell unterstützen.

In welchen Situationen unterstützt das AMS?

  • Sie nehmen an einer AMS-Maßnahme teil.
  • Sie haben eine neue Arbeitsstelle gefunden.
  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich trotz Arbeit grundlegend verschlechtert.
  • Ihre Arbeitszeit hat sich wesentlich geändert und daher brauchen Ihre Kinder eine neue Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform.
  • Ihre bisherige Kinderbetreuung fällt aus.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme:

  • Ihr Kind lebt im gemeinsamen Haushalt.
  • Ihr Kind ist jünger als 15 Jahre, ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre.
  • Sie verdienen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto.

Kinderbetreuungsbeihilfe – AMS
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
E-Mail: ams.oesterreich@ams.at
Website: https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-

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