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Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten.
Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beihilfe sind der Bezug der Familienbeihilfe für mind. 3 Kinder und ein Familieneinkommen unter 55.000 EUR.
Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für den Mehrkindzuschlag
Mehrkindzuschlag
Johannesgasse 5
1010 Wien
Telefon: +43 1 51433-0
E-Mail: /
Website: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.080713.html
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