Schulbeihilfe
Bei der Schulbeihilfe handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die Schülerinnen und Schüler beziehen können.
Voraussetzungen: Schüler*innen ab der 10. Schulstufe bis maximal zum 40. Lebensjahr.
Die Schulbeihilfe wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand und die Familiengröße bestimmt.
Für die Schulbeihilfe ist die jeweilige Bildungsdirektion, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung oder die jeweilige Landeshauptfrau/der jeweilige Landeshauptmann.
Schulbeihilfe
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Telefon: +43 1 53120-0
E-Mail: ministerium@bmbwf.gv.at
Website: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html
