
Webinar: Gewaltvorwürfe im Familienrecht: Wie Gerichte Gewalt beurteilen und Betroffene schützen können

Gewaltvorwürfe im Familienrecht: Wie Gerichte Gewalt beurteilen und Betroffene schützen können
Kostenloses Webinar mit Dr.in Judith Kolb | Dienstag, 1. Dezember 2026 | 19 – 21 Uhr
Gewaltvorwürfe spielen in Pflegschafts-, Scheidungs- und Kontaktrechtsverfahren eine zentrale Rolle. Für betroffene Frauen stellt sich dabei häufig die Frage, wie ihre Schilderungen von Gewalt rechtlich eingeordnet und welche Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Gewaltvorfällen gestellt werden. Gleichzeitig können sich für Betroffene erhebliche rechtliche und persönliche Folgen ergeben, wenn Gewaltvorwürfe im familienrechtlichen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden.
In diesem Webinar gibt Dr.in Judith Kolb einen fundierten Einblick in die österreichische Rechtsprechung zum Gewaltbegriff im Familienrecht und beleuchtet die einschlägigen verfahrensrechtlichen Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Gerichte mit Vorwürfen von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt umgehen und welche Bedeutung diese Vorwürfe für familienrechtliche Entscheidungen haben können. Dabei werden sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Aspekte betrachtet.
Behandelt werden unter anderem:
- der Gewaltbegriff im familienrechtlichen Kontext und seine rechtliche Einordnung,
- der Umgang mit Gewaltvorwürfen in Pflegschafts- und Scheidungsverfahren,
- die Bedeutung von Partnerschaftsgewalt für Obsorge-, Kontaktrechts- und andere familienrechtliche Entscheidungen,
- Betretungs- und Annäherungsverbote sowie weitere Schutzmaßnahmen,
- die einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt und die dafür maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen,
- verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Gewaltvorwürfen,
- die Frage, wie Aussagen und Vorbringen von Betroffenen im Verfahren rechtlich beurteilt werden,
- aktuelle österreichische Rechtsprechung zum Umgang mit häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt,
- sowie rezente Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu häuslicher Gewalt und den daraus abzuleitenden menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist es wesentlich, Gewalt nicht isoliert als Konflikt zwischen zwei Elternteilen zu betrachten. Gewalt kann Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohl von Frauen und Kindern haben und damit unmittelbar für Fragen von Obsorge, Kontakt und Schutzmaßnahmen relevant sein. Das Webinar bietet daher auch die Möglichkeit, die Schnittstelle zwischen Gewaltschutz und Familienrecht besser zu verstehen und aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung einzuordnen.
Das Webinar richtet sich insbesondere an Alleinerzieher*innen und von Gewalt betroffene Frauen, die sich in familienrechtlichen Verfahren befinden oder sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren möchten. Es bietet zugleich wertvolle Informationen für Personen, die Frauen und Kinder in solchen Verfahren beraten und begleiten. Nach dem Vortrag gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Hinweis: Das Webinar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Die Vortragende:
Dr.in Judith Kolb ist Rechtsanwältin in Graz und seit 2013 als Rechtsanwältin tätig. Seit 1. August 2023 führt sie ihre eigene Kanzlei in Graz. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht.
In ihrer anwaltlichen Praxis begleitet sie unter anderem Alleinerzieher*innen in Pflegschaftsverfahren rund um Obsorge und Kontaktrecht sowie in Unterhaltsverfahren. Dabei erlebt sie immer wieder, dass Entscheidungen von Richter*innen oder Einschätzungen und Empfehlungen von Sachverständigen für betroffene Mütter weitreichende Folgen haben können, insbesondere dann, wenn diese Entscheidungen aus Sicht der Betroffenen nicht nachvollziehbar sind oder ihre Situation und ihre Schilderungen von Gewalt nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Für Alleinerzieher*innen stellt sich in solchen Situationen häufig die Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ich mich durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine sachverständige Empfehlung geschädigt oder in meinen Rechten verletzt fühle? Und unter welchen Voraussetzungen können daraus Amtshaftungs- oder Schadenersatzansprüche entstehen?
Diesen rechtlichen Möglichkeiten wird in der familienrechtlichen Praxis bislang vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Gerade für betroffene Mütter kann es jedoch wichtig sein, die eigenen Rechte und mögliche rechtliche Schritte zu kennen.
Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A ist in Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund um die Themen Finanzwissen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwält*innen und Psycholog*innen, Entlastungsgesprächen an der kostenlosen FEM.A-Helpline, Orientierungsgesprächen zu finanziellen Beihilfen bis zu Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter sowie auf diversen sozialen Medien, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Lobbying.
Mehr dazu: https://verein-fema.at/der-verein/
Hast Du schon vorab Fragen oder kannst Du beim Webinar nicht dabei sein? Interessiert Dich ein Aspekt besonders? Dann schicke uns gerne eine E-Mail an event@verein-fema.at unter der Angabe des Namens des Webinars. Wir leiten Deine Frage an die Vortragende weiter und beantworten sie nach Möglichkeit im Webinar.
Die von FEM.A angebotenen Webinare und Seminare dienen der allgemeinen Information und Orientierung< und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, psychologische oder psychotherapeutische Beratung oder sonstige Fachberatung.FEM.A übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in Webinaren und Seminaren vermittelten Informationen. Für die fachlichen Inhalte sind die jeweiligen Vortragenden bzw. Expert*innen verantwortlich.
Von FEM.A empfohlene oder vorgestellte Rechtsanwält*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Berater*innen, Coaches und sonstige Fachpersonen erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und unabhängig von FEM.A. Eine Empfehlung durch FEM.A stellt keine Garantie für deren Verfügbarkeit, Arbeitsweise, Qualität oder das Ergebnis ihrer Leistungen dar.
Warum der Großteil unserer Angebote Frauen* und weiblich gelesenen Personen vorbehalten ist
Der Großteil unserer Webinare und Seminare richtet sich an Frauen* und weiblich gelesene Personen, um einen geschützten Raum zu schaffen. Viele Teilnehmerinnen* sind von Gewalt betroffen oder haben diese erlebt, in der Regel Männergewalt. In diesem sensiblen Kontext ist es wichtig, sich sicher austauschen zu können, ohne Angst vor Bewertung oder Rechtfertigungsdruck.
Diese Vorgehensweise versteht sich ausdrücklich nicht als Ausschluss von Männern, sondern als Beitrag zum Gewaltschutz und zur Stärkung von Betroffenen.
Unser Fördergeber, das Sozialministerium, unterstützt uns in dieser Haltung.
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