Inkraftreten der Istanbul-Konvention

Inkraftreten der Istanbul-Konvention

Am 11. Mai 2011 wurde das “Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel “Istanbul-Konvention”. Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Daher sind Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, zur Umsetzung verpflichtet. Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, am 1. August 2014 trat sie in Kraft.

Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen inklusive traditionsbedingte Gewaltformen wie FGM und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt mit besonderem Augenmerk auf deren geschlechtsspezifische Komponente. Darüber hinaus werden Vertragsstaaten ermutigt, die Regelungen bezüglich häuslicher Gewalt auch auf andere Opfer (Männer, Kinder) anzuwenden.

Strukturelle Gewalt – die geringeren Perspektiven von Frauen in einem System von ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen – wird als Hauptursache von geschlechtsspezifischer Gewalt erkannt. Die Konvention fordert daher als wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz vor individueller Gewalt die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.

Mehr dazu und unsere Forderungen: https://verein-fema.at/10-jahre-istanbul-konvention/

 

 

Warum der Großteil unserer Angebote Frauen* und weiblich gelesenen Personen vorbehalten ist

Der Großteil unserer Webinare und Seminare richtet sich an Frauen* und weiblich gelesene Personen, um einen geschützten Raum zu schaffen. Viele Teilnehmerinnen* sind von Gewalt betroffen oder haben diese erlebt, in der Regel Männergewalt. In diesem sensiblen Kontext ist es wichtig, sich sicher austauschen zu können, ohne Angst vor Bewertung oder Rechtfertigungsdruck.

Diese Vorgehensweise versteht sich ausdrücklich nicht als Ausschluss von Männern, sondern als Beitrag zum Gewaltschutz und zur Stärkung von Betroffenen.

Unser Fördergeber, das Sozialministerium, unterstützt uns in dieser Haltung.

Hast Du schon vorab Fragen oder kannst Du beim Webinar nicht dabei sein? Interessiert Dich ein Aspekt besonders? Dann schicke uns gerne eine E-Mail an event@verein-fema.at unter der Angabe des Namens des Webinars. Wir leiten Deine Frage an die Vortragende weiter und beantworten sie nach Möglichkeit im Webinar.

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