In dem Fachartikel von Daniel Gutschner und Marianne Waldenmair (Methodenkritische Stellungnahmen in Pflegschaftsverfahren, iFamZ 2026) wird das familiengerichtliche Gutachten als eine unentbehrliche „praxisorientierte Entscheidungshilfe für das Gericht“ beschrieben. Aus feministischer Perspektive offenbart sich in diesem Text und der darin reflektierten Systemrealität jedoch eine tiefgreifende Schieflage: Eine patriarchale Justizlogik lagert lebensverändernde Entscheidungen über Beziehungsqualität, Bindung und das Wohl von Kindern an eineeinzige Sachverständige aus, die das komplexe Gefüge einer Familie oft nur in wenigen Stunden beurteilen soll.
Die Zeit-Illusion – Lebensrealitäten in wenigen Stunden abgespult
Während Mütter über Jahre hinweg unbezahlte, kontinuierliche Care-Arbeit leisten, den emotionalen Alltag der Kinder tragen, sich zur Verfügung stellen, um das familiäre System zu stützen, ihre Arbeitswelt nach ihren Kindern richten, Nächte durchwacht haben, Geduld für unterschiedliche Lebensphasen ihrer Kinder aufgebracht haben, genügen dem gerichtlichen System minimalste Zeitfenster. Zeitfenster, in denen jener als Gewinner aussteigt, der sich optimal präsentieren kann, der es besser schafft, den Eindruck zu erwecken, ausgeruht, entspannt und unbeschwerter zu wirken.
Wie im Text beschrieben, arbeitet die Sachverständige*r mit einer Stichprobe von n=1 – der konkreten Familie –, wobei die betroffenen Parteien und Kinder oft nur für wenige Stunden im Rahmen von Explorationen und Beobachtungen gesehen werden. Alles steht und fällt mit ein paar Stunden. Ob die Kinder an dem Tag gut ausgeschlafen, zufrieden, vollends gesund sind – egal, die Begutachtung findet statt. Ob die Mutter angespannt durch ein Verfahren ist, das sie sich schon lange nicht mehr leisten kann, das sie emotional hoch belastet – egal es wird begutachtet, ob sie unbeschwert mit ihren Kindern umgehen kann. Die Show ist eröffnet und derjenige, der besser performt „gewinnt“. Dass es dabei nicht ums Gewinnen geht, sondern um einen perfiden Kampf, wo das sogenannte und überstrapazierte „Kindeswohl“ gar nicht mehr im Fokus steht, scheint egal zu sein. Dass auf Basis dieser künstlichen Momentaufnahmen Urteile über Erziehungsfähigkeit, Bindungstoleranz oder Obsorge gefällt werden, zeigt, dass es um schnelle Lösungen in Form einer gutachterlichen Empfehlung geht, die fatalerweise auch meist vom Gericht umgesetzt wird. Das System bevorzugt jene Parteien, die sich in kurzen, evaluierten Gesprächssituationen gut zu inszenieren wissen, während zumeist die Frauen, existentiell an den Rand des Ruins getrieben werden und dann – oh Wunder – nicht mehr als unbeschwerte, zuversichtliche, gut gelaunte, hoffnungsfrohe, belastbare Elternteile wahrgenommen werden. Ein paar Stunden bei einer einzigen Person entscheiden, ob das Leben von Kindern zerstört wird oder nicht. Möge der bessere Schauspieler gewinnen, scheint die Devise zu sein.
Das Kind als Objekt
Gutschner und Waldenmair räumen in ihrem Beitrag explizit ein, wo die wissenschaftlichen Grenzen der Diagnostik liegen: Weder Bindungstoleranz noch Kindeswille noch Erziehungsfähigkeit können testpsychologisch valide erfasst werden. Dennoch wird im Gerichtssaal oft der Eindruck erweckt, Gutachten könnten diese Qualitäten objektiv messen.
Besonders gravierend ist das Machtgefälle bei den Kindern selbst. Wenn Kinder für eine Begutachtung oft nur wenige Stunden bei der Gutachter*in verbringen, ist ein echter Vertrauensaufbau unmöglich und somit ist die Exploration mangelhaft.
Wie die Autor*innen anmerken, bergen Mehrfachbefragungen von Kindern die Gefahr der Suggestion, während gleichzeitig der Wille des Kindes im Verfahren „angemessen erhoben, verstanden und gewichtet“ werden müsste. In der Realität führt der Mangel an validen Instrumenten dazu, dass der echte Kindeswille viel zu leicht übergangen, als „beeinflusst“ entwertet oder hinter diagnostischen Testbatterien versteckt wird.
Was läuft in der Praxis falsch?
Der Fachaufsatz benennt selbst eine Reihe systemischer Mängel, die aus feministischer Sicht die Willkür des Systems unterstreichen. An Universitäten wird Diagnostik und Befunderstellung immer weniger gelehrt. Es existieren kaum spezifisch, für familienrechtliche Fragestellungen, entwickelte Testverfahren mit akzeptablen Gütekriterien. Um sich abzusichern, neigen manche Gutachter*innen zu einer „Testflut“ – dem übermäßigen Einsatz ungeeigneter Tests. Dies erhöht die Belastung für Kinder künstlich und führt zu gravierenden Fehlinterpretationen.
Der Artikel thematisiert eingehend den „chronischen Mangel an qualifizierten Sachverständigen“ und fordert einen „Artenschutz für Sachverständige“ vor unsachlichen Angriffen und Privatgutachten. Aus feministischer Sicht kehrt dies das Machtgefälle um: Anstatt die von Fehlentscheidungen bedrohten Mütter und Kinder zu schützen, sorgt sich das System primär um die Absicherung und Entlastung der Gutachter*innen.
Wenn ein Gutachten fehlerhaft ist, bleibt den Betroffenen derzeit oft nur der Weg über teure methodenkritische Stellungnahmen oder Ergänzungsfragen. Die Ergebnisse des Fachaufsatzes machen ein Grundproblem des aktuellen Systems schmerzhaft deutlich: Das familiengerichtliche Verfahren leidet unter einer gefährlichen Überforderung und Zentrierung auf eine einzige Person. Wenn die Einschätzung einer einzelnen Gutachter*in – der die Familie oft nur 3 bis 5 Stunden und das Kind sogar nur etwa 3 Stunden sieht – über das künftige Leben von Müttern und Kindern entscheidet, ist das nicht nur wissenschaftlich fragwürdig, sondern aus feministischer und machtkritischer Perspektive grob fahrlässig. Was nicht gefordert wird ist kollektive Verantwortung!
Um der Komplexität familiärer Lebensrealitäten, Gewaltkonstellationen und gelebter Care-Arbeit gerecht zu werden, muss das etablierte Monopol der Einzelgutachter*in durch ein interdisziplinäres, mehrperspektivisches Fachteam ersetzt werden. Eine Empfehlung an das Gericht darf niemals an der subjektiven Urteilskraft einer einzelnen Person hängen. Ein solches Gremium sollte sich aus Fachkräften zusammensetzen, die das Kind und das Familiensystem aus unterschiedlichen Blickwinkeln und über längere Zeiträume begleiten.
Die Vorteile einer kollektiven Empfehlung
Eine einzelne Gutachter*in bringt immer unbewusste Stereotypen, persönliche Einstellungen zu Mutterschaft, Geschlechterrollen oder Konfliktdynamiken mit ein. Das Team bricht diesen „eindimensionalen Blick“ und gleicht individuelle Sehfehler systematisch aus. Es gibt die Überwindung des „Single-Observer-Bias“ (Subjektive Voreingenommenheit).
Wie Gutschner und Waldenmair aufzeigen, neigen einzelne Gutachter*innen oft dazu, sich hinter einer „Testflut“ fragwürdiger Psychotests zu verschanzen. Im Team müssen diagnostische Befunde vor Fachkolleg*innen (z. B. aus der Kinderpsychotherapie oder Sozialen Arbeit) argumentiert und eingeordnet werden. Ein Fachteam beurteilt Familien nicht auf der Basis von 3 bis 5 Stunden künstlicher Exploration, sondern bündelt die Erfahrungen kontinuierlicher Wegbegleiter*innen. Lebensrealitäten von Müttern und Kindern werden dadurch sichtbar, anstatt invisibilisiert zu werden.
Die Last einer lebensverändernden Entscheidung verteilt sich auf mehrere Schultern. Weder können sich Gerichte bequem hinter der Einzelmeinung einer Sachverständigen verstecken, noch sind Mütter und Kinder der Willkür oder mangelhaften Qualifikation einer Einzelperson schutzlos ausgeliefert.

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