Wichtige Kontakte im Falle von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 

  • Notruf der Polizei: 133 oder 112 – diese beiden Notrufe können am Handy auch ohne Guthaben angerufen werden! 
  • SMS Polizei: 0800 / 133 133 (Notruf für Gehörlose) 
  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 / 222 555 (täglich 0-24 Uhr) – anonym und mehrsprachig! 
  • HelpChat: Montag bis Donnerstag von 18:00 bis 22:00 und am Freitag von 9:00 bis 23:00
  • Weisser Ring – Verbrechensopferhilfe → Opfer-Notruf: Telefonnummer: 0800 / 112 112 

Ein Leitfaden für das Vorgehen bei polizeilichen Anzeigen 

Grundlegende Informationen 

  • Gewaltopfer haben in Österreich das Recht, Gewaltvorfälle polizeilich anzuzeigen. 
  • Gewaltopfer haben in Österreich ebenfalls das Recht, sich zur Anzeigenerstattung von einer Vertrauensperson (zum Beispiel von Geschwistern, Freund*innen oder Nachbar*innen) begleiten zu lassen. 
  • Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, die Gewaltschutzzentren in den anderen Bundesländern sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen bieten Information und Beratung in den Bereichen Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Stalking an. 
  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie auch von einer Beraterin der Interventionsstelle / des Gewaltschutzzentrums zur Polizei, aber auch zu Gericht und anderen Behörden begleitet werden. 
  • Sobald von der Polizei ein Betretungsverbot / Annäherungsverbot ausgesprochen wird, nimmt die Interventionsstelle / ein Gewaltschutzzentrum aktiv Kontakt mit dem Opfer auf. Die zuständige Beraterin fragt dann bei der Klientin nach, ob bereits eine polizeiliche Einvernahme stattgefunden hat. Wenn nicht, besteht in der Regel die Möglichkeit, von einer Beraterin begleitet zu werden. 

Worauf sollten Sie bei einer Einvernahme besonders achten: 

  • Schreiben Sie Punkte, die Sie zur Anzeige bringen möchten, bereits im Vorfeld stichwortartig auf, damit Sie nichts vergessen! 
  • Bringen Sie mögliche Beweise unbedingt mit (Fotos, E-Mails, Nachrichten, Kleidung, Arztbestätigungen, etc.)! 
  • Es ist ratsam, nicht alleine zur Polizei zu gehen → auch eine Vertrauensperson (Angehörige*r / Zeug*in / Nachbar*in etc.) kann zur Stärkung mitgenommen werden. 
  • Bleiben Sie bei der Einvernahme, so gut es geht, gefasst und versuchen Sie den Gewaltvorfall möglichst sachlich zu schildern! Lassen Sie sich in Ihrer Erzählung nicht hetzen oder drängen! 
  • Sie haben Angst? Sagen Sie es den Polizeibeamt*innen! 
  • Polizeibeamt*innen sind dazu verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen. 
  • In seltenen Fällen kann es geschehen, dass die Polizei – trotz ihrer gesetzlichen Verpflichtung – eine Anzeige nicht aufnimmt. 

Was tun, wenn es zu keiner Aufnahme der Anzeige kommt?

  •  In diesem Fall können Sie sich an die kostenlose Frauenhelpline unter 0800 / 222 555 oder an eine Opferschutzeinrichtung wenden. 
  • Sie können aber auch selbst eine Beschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle einbringen (im Idealfall erfragen Sie dazu die Dienstnummern der jeweiligen Beamt*innen) 
  • oder Sie können die Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. 
  • Lesen Sie die Anzeige gut durch und lassen Sie gegebenenfalls Korrekturen vornehmen, sollten wichtige Details, wie z.B. der Name einer Zeugin, darin nicht aufscheinen. 
  • Verlangen Sie von der Polizei, dass die Niederschrift ausgehändigt wird! Sie haben ein Recht darauf, das Polizeiprotokoll zu lesen und zu erhalten! 
  • Formulieren Sie Anliegen als Fragen → Beispiel: Könnte man hier ein Betretungsverbot aussprechen? 

Längerfristiger Schutz durch Einstweilige Verfügungen (EV) 

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung kann auch ohne vorheriges Einschreiten der Polizei gestellt werden. Es ist aber wichtig, dass Sie sich vor der Beantragung von Gewaltschutzeinrichtungen beraten lassen (z.B. vom Team der Frauenhelpline / von Gewaltschutzzentren / Frauenhäuser / Frauenberatungsstellen). 

Eine EV kann beantragt werden, wenn körperliche Gewalt oder Drohungen mit Gewalt vorliegen. Auch bei psychischer Gewalt kann eine EV beantragt werden. Die Interventionsstelle bzw. die Gewaltschutzzentren unterstützen bei der Antragstellung und können Sie auch zu Gericht begleiten. 

Weitere Infos:

Gewaltschutzbroschüre 2013: https://www.interventionsstelle-wien.at/download/?id=gewaltschutzfolder_deu.pdf 

Zusatzblatt (deutsch): https://www.interventionsstelle-wien.at/download/?id=818

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