Hochstrittigkeit
Der Begriff „hochstrittige Scheidung“ wird in Österreich oft als der gescheiterte Versuch von Eltern, kindbezogene Konflikte nach der Trennung oder Scheidung, mit außergerichtlichen und gerichtlichen Interventionen zu lösen, dargestellt. Den Eltern wird unterstellt, dass sie nicht nur die Bedürfnisse des Kindes aus dem Blick verlieren, sondern dass sie über diese hinweg agieren, was für Kinder große Belastungen bis hin zu einer Gefährdung ihrer weiteren Entwicklung bedeuten kann.
Diese Definition bezieht allerdings weder eine mögliche Machtposition noch eine mögliche Abhängigkeit eines Elternteils vom anderen mit ein. Außerdem lässt sie die Persönlichkeitsstrukturen der involvierten Elternteile sowie mögliche psychische Gewalt völlig außer Acht. Viele der Mütter, die sich aufgrund eines jahrelangen Pflegschaftsverfahrens hilfesuchend an FEM.A wenden, berichten davon, dass die Kindesväter immer wieder neue Anträge einbringen. Die Mütter befinden sich meist nicht nur in einer Situation der finanziellen Abhängigkeit vom Kindesvater aufgrund des Kindesunterhalts, sie haben oft schon jahrelange, schwer nachweisbare, psychische Gewalt erfahren.
Die an vielen Gerichten herrschenden misogynen Mythen über lügende und manipulierende Frauen haben zur Folge, dass Müttern, die den Mut fassen, die Gewalt, die sie von den Kindesvätern erfahren haben, bei Gericht vorzubringen, nicht geglaubt wird. Auch Mütter, deren Kinder Opfer von Vätergewalt geworden sind und die diese Vorwürfe bei Gericht vorbringen, werden oft nicht als die beschützende Mutter, die sie sind, wahrgenommen, sondern als Querulantin und als streitsüchtig dargestellt. Fällt die Gewalt in der Familie vor, so wird der Mutter abverlangt, sich zu „fügen“ und „keine Probleme zu machen“. Die Vätergewalt wird durch die Verwendung des Begriffs „hochstrittig“ und die Einordnung als solche, zu einem Problem gemacht, bei dem auch der Mutter eine Teilschuld der väterlichen Gewalt gegeben wird. Statt Schutz von Kindern und Müttern vor Gericht, erfahren sie Diskriminierung und Zwang.
Selbst wenn keine physische Gewalt vorgefallen ist, werden Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren dazu genutzt, um weiter psychische Gewalt auszuüben. Ein Nebeneffekt, den sich Täter dabei zu Nutze machen: Die teuren Verfahren (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten für Elternberatung, Gutachten etc.) „bluten“ die Mütter finanziell aus, sodass sie am Ende keine Möglichkeit mehr haben, jedes einzelne der zahlreichen Verfahren bis in die letzte Instanz durchzukämpfen. Am Ende bekommt derjenige Recht, der die finanziellen Mittel für den Rechtsstreit aufbringen kann. Mit diesem Kalkül instrumentalisieren manche Kindesväter die Justiz und andere Institutionen, um psychische Gewalt auf die Mutter auszuüben.
Dabei wird nicht nur der Gerichtssaal genutzt: Manche Mütter berichten von Gefährdungsmeldungen, die die Kindesväter bei der Kinder- und Jugendhilfe einbringen, in dem Versuch, Evidenz zu schaffen, selbst wenn sie wissen, dass das Kind gut versorgt ist. Insbesondere Elternteile mit Persönlichkeitsstörungen wie narzisstische Persönlichkeitsstörung oder Psychopathie, setzen rechtliche Mittel missbräuchlich ein und tragen so dazu bei, dass Mütter institutioneller Gewalt ausgesetzt sind.
FEM.A fordert daher:
- Eine offizielle Definition von Hochstrittigkeit, die Machtpositionen und Abhängigkeiten miteinbezieht. Bei einem Machungleichgewicht kann es keine Hochstrittigkeit geben – das ist Gewalt!
- Ein fachärztliches, psychiatrisches Gutachten der Eltern bei wiederholten Klagen – psychiatrische Erkrankungen müssen ausgeschlossen werden!
- Keine verpflichtende Elternberatung bei Gewalt, auch psychischer Gewalt oder einem Machtungleichgewicht. Eine Einigung per Zwang ist institutionelle Gewalt!
- Kostenübernahme von familiengerichtlichen Gutachten. Durch die gerichtliche Anordnung von Gutachten, die zu gleichen Teilen von den Eltern bezahlt werden müssen, wird institutionelle, finanzielle Gewalt ausgeübt!
- Ein Verbot von Einschüchterungsklagen: unverhältnismäßige Klagen und der missbräuchliche Einsatz von rechtlichen Mitteln müssen verhindert werden! (Ähnlich wie das Verbot von SLAPP Klagen gegen Journalist*innen.)
- Inhaltlich verpflichtende Schulungen von Richter*innen und allen Professionen, die mit Pflegschaftsverfahren im weitesten Sinne betraut sind über Gewaltschutz, Opferschutz und Täter-Opfer-Dynamiken.
- Familiengerichtliche Gutachter*innen müssen eine Spezialisierung auf häusliche Gewalt, Gewaltschutz und Opferschutz vorweisen.
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