Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe in Pflegschaftsverfahren und beim Kindesunterhalt
Alleinerzieher*innen wenden sich in der Regel vertrauensvoll an das Amt für Jugend und Familie bzw. die Bezirkshauptmannschaft, wenn sie Hilfe mit ihren Kindern brauchen. Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Familien dabei zu unterstützen, ihre Kinder angemessen zu erziehen und zu pflegen. Es bietet auch Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten an. Fühlst Du Dich in Deinem Pflegschafts- oder Unterhaltsverfahren nicht ausreichend unterstützt? Mach dich schlau über die Abläufe, Deine Rechte und die Rechte Deiner Kinder gegenüber dem Jugendamt!
Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe beim Kindesunterhalt
Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Kinder- und Jugendhilfe, das ist derzeit die offizielle Bezeichnung des Jugendamts, Alleinerzieher*innen unterstützt. Sie bietet dazu Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von Kindern an. Außerdem hat sie die Möglichkeit, rechtsverbindliche Vereinbarung über die Höhe des Unterhalts mit den Eltern zu vereinbaren, wenn sich diese einig über die Höhe sind. Das heißt, dass der so festgesetzte Unterhalt genau wie bei der Festsetzung durch das Pflegschaftsgericht exekutiert werden kann. Wenn Du Dich mit dem Kindesvater nicht über die Höhe des Kindesunterhalts einigen kannst, muss ein Gericht die Unterhaltshöhe festsetzen. Als Obsorgeberechtigte kannst Du die Vertretung deines Kindes der Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Sie vereinbart dann mit dem Unterhaltspflichtigen die Höhe des Unterhalts oder stellt einen entsprechenden Antrag auf Unterhalt bei Gericht.
Außerdem berät die Kinder- und Jugendhilfe bezüglich der Höhe und der Festsetzung des Kindesunterhalts. Sie kann Unterhaltsansprüche von Kindern durchsetzen und hilft bei der Erlangung von Unterhaltsvorschüssen für Kinder. Wenn gewünscht, hilft die Kinder- und Jugendhilfe bei der Feststellung der Vaterschaft. All diese Unterstützungsangebote sind freiwillig und Du musst dem Jugendamt aktiv die Vertretung Deines Kindes übertragen. Dieses Service kann in vielen Fällen Spannungen aus der Beziehung zwischen Dir und dem Kindesvater nehmen. Außerdem wird Dir ein großer Teil des Mental Load abgenommen.
Wichtig zu wissen ist, dass bei der Rechtsvertretung der Kinder- und Jugendhilfe zwar hoch qualifizierte Mitarbeiter*innen tätig sind. Allerdings sind sie keine spezialisierten Anwält*innen. Während wir sehr viele positive Rückmeldungen von der Arbeit der Rechtsvertretung der Kinder- und Jugendhilfe haben, haben wir auch von Fällen erfahren, in denen das Jugendamt nicht die volle Höhe des möglichen Kindesunterhalts durchgesetzt hat. Wenn Du die Vertretung Deines Kindes in Unterhaltssachen der Kinder- und Jugendhilfe übertragen hast, empfehlen wir Dir, selbst zu überprüfen, ob die Höhe des Unterhalts der tatsächlichen Anspruchshöhe entspricht. Du kannst die Vertretung Deines Kindes durch die Kinder- und Jugendhilfe jederzeit entziehen und Dein Kind selbst oder durch eine*n Anwält*in vertreten lassen.
Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe in Pflegschaftsverfahren
Die Kinder- und Jugendhilfe hat laut Gesetz die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und anderen Formen der Gefährdung ihres Wohls zu schützen, damit sie sich gut entwickeln können. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet bei Erziehungsschwierigkeiten Beratung an. Außerdem gibt es viele Berufsgruppen, die eine sogenannte „Meldepflicht“ haben. Das heißt, sie müssen der Kinder- und Jugendhilfe melden, wenn sie Anzeichen feststellen, dass das Wohl eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen gefährdet ist. Unter diese Berufsgruppen fallen etwa Polizist*innen, Lehrer*innen, Personal im Gesundheitswesen, Freizeit- und Kindergartenpädagog*innen, Tagesmütter oder Behörden. Nehmen sie eine sogenannte „Kindeswohlgefährdung“ wahr, müssen sie eine Gefährdungsmeldung machen. Prinzipiell kann aber jede Person, die meint, es liege eine Gefährdung des Kindeswohls vor, das an die Kinder- und Jugendhilfe melden. Diese ist dazu verpflichtet, eine „Gefährdungsabklärung“ zu machen. Ziel ist es, einzuschätzen, ob das Wohl oder die Gesundheit des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Um das festzustellen, werden meist die Eltern und das Kind befragt und Gespräche mit Personen geführt, die mit der Pflege und Erziehung betraut sind (zum Beispiel Lehrer*innen, Kindergarten- und Freizeitpädagog*innen, Tagesmütter). Diese Personen sind zur Auskunft und Einschätzung verpflichtet. Außerdem werden Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe das Kind zuhause besuchen. Dabei gilt das vier-Augen-Prinzip: es sind immer mindestens zwei Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe anwesend. Es können auch schriftliche Stellungnahmen, Berichte und Gutachten von Fachleuten angefordert werden. Auch die Eltern müssen bei der Erhebung der Situation mitwirken. Es ist wichtig zu wissen, dass Obsorgeberechtigte kein Recht zur Akteneinsicht bei dem Jugendamt haben, auch nicht über ihre*n Anwält*in. Berichte, die Jugendamtmitarbeiter*innen verfassen oder von Gutachter*innen, Psycholog*innen etc. anfordern, können also nicht nachgelesen oder „berichtigt“ werden.
Kommt es zu einer Gefährdungsmeldung, schätzt die Kinder- und Jugendhilfe also ab, ob Gefahr für ein Kind besteht, wenn es weiterhin bei seiner Familie bleibt. Besteht keine Gefahr, wird der Akt geschlossen. Besteht zwar keine unmittelbare Gefahr für das Kind, wird aber festgestellt, dass die Eltern Hilfe brauchen, sollten die Eltern die angebotene Hilfe in Anspruch nehmen. Tun sie das nicht, kann das Jugendamt entscheiden, dass Kind umgehend aus der Familie zu nehmen und im Nachhinein einen gerichtlichen Beschluss zu erwirken. Auch wenn Eltern sich aus freien Stücken bei Fällen von Mobbing in der Schule, bei gesundheitlichen Problemen des Kindes oder bei Erziehungsschwierigkeiten Hilfe beim Jugendamt holen möchten, haben die Mitarbeiter*innen immer ein Aug auf die Situation des Kindes in der Familie. Schätzen sie dabei ein, dass das Kind in der Familie gefährdet ist, können sie ebenfalls beschließen, das Kind umgehend in Fremdunterbringung zu bringen: das heißt entweder in ein Heim oder eine Krisenpflegefamilie.
Diese Arbeit ist wichtig, denn obwohl es selten vorkommt gibt es Kinder, die von den eigenen Eltern psychisch oder physisch misshandelt werden oder vernachlässigt werden. Allerdings wissen wir aus unserer Beratungstätigkeit, dass nicht alle Kinder, die durch die Kinder- und Jugendhilfe abgenommen werden, Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung ausgesetzt waren. Insbesondere in Pflegschaftsverfahren kann es dazu kommen, dass ein Elternteil falsche Anschuldigungen einbringt oder auch Nachbarn oder Verwandte eine Gefährdungsmeldung machen. Es gibt keine klaren Richtlinien, was als Kindeswohlgefährdung gilt, es liegt im Ermessen der Jugendamtmitarbeiter*innen. Schon beim Alleinlassen eines Kindes in der eigenen Wohnung ist das Gesetz zum Beispiel nicht spezifisch: Es kommt auf den Entwicklungsstand des Kindes an, der sehr subjektiv eingeschätzt werden kann. Gefährdungsmeldungen selbst werden übrigens nicht auf den Wahrheitsgehalt geprüft und sie können auch anonym erfolgen.
Sogar wenn Mütter die Erziehungsunterstützung, die ihnen von der Kinder- und Jugendhilfe angeboten wurde, annehmen, wird ihnen manchmal trotzdem das Kind abgenommen. Begründet wird das oft damit, dass die Mutter eine „mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt“ zeigen würde, also nicht auf jede der Vorschläge des Jugendamts eingeht, weil dies zum Beispiel aus praktischen Gründen nicht möglich ist. Das Gesetz sieht allerdings nur die tatsächliche Kindeswohlgefährdung als Begründung für eine Kindesabnahme vor.
Ist ein Kind erst einmal fremduntergebracht, ist es sehr schwer, es wieder in die Herkunftsfamilie zurückzuführen. Es gibt keinen genauen Prozess, der dafür vorgesehen ist. Die Jugendämter können über die Schritte frei entscheiden, ob, wann und wie ein Kind wieder in die Familie zurückdarf.
Sollte für Dein Kind eine Gefährdungsmeldung erstellt worden sein, ist es sehr wichtig, dass Du Dir frühzeitig Hilfe holst und Dich beraten lässt. Du erreichst uns dafür am FEM.A Telefon. Außerdem haben wir Webinare erstellt, in denen Du erfährst, wie Du am besten auftrittst und welche Rechte Du gegenüber dem Jugendamt hast. Auch wenn die meisten Gefährdungsabklärungen eingestellt werden, ist es wichtig, dass Du Dir von Anfang an darüber bewusst bist, dass eine Kindesabnahme möglich ist. Solltest Du Bedenken haben, kann es auch gut sein, eine*n spezialisierte*n Anwält*in zu kontaktieren.
Solltest Du Hilfe bei der Erziehung, bei Mobbing in der Schule, bei gesundheitlichen Problemen Deines Kindes wie zum Beispiel ADHS, Autismus, etc. haben oder andere Schwierigkeiten mit Deinem Kind haben, gibt es eine Reihe von privaten Vereinen, die Hilfe anbieten. Viele dieser Hilfsangebote sind kostenlos. Du findest die Kontakte in unserer Kontakdatenbank.
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